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Was taugt der PCR-Test?

Rechtsanwalt Philipp Kruse verweist auf das neueste Gutachten von Prof. Dr. Ulrike Kämmerer zur Un-Tauglichkeit des PCR-Tests und erläutert, was dies juristisch bedeutet. Das Gutachten steht hier zum Download bereit.

„Zur Testung asymptomatischer und selbst symptomatischer Menschen anhand eines Nasen‐ Rachenabstrichs, wie er massenweise unkritisch und überwiegend von nicht‐medizinischen Personal OHNE (hierbei entscheidend: entgegen der WHO‐Forderung!) Anamnese‐ und Symptomerhebung bei den Getesteten erfolgt, ist die eingesetzte RT‐qPCR in jeglicher Form nicht tauglich, eine Infektion und vor allem eine Infektiosität mit SARS‐CoV‐2 zu erkennen.

Prof. Dr Kämmerer, siehe Gutachten S. 39.

Quelle: Wichtiges Gutachten zur Untauglichkeit des PCR-Tests – MWGFD